Philosophie

Die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und die Abwasserreinigung gehört nach § 2 Absatz 2 Kommunalverfassung M-V zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Städte und Gemeinden. Nach der gültigen Rechtslage können die Städte und Gemeinden diese Aufgaben einzeln oder als Zusammenschluss in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft selbst erledigen oder sie können sich eines Dritten auch privaten Anbieters als Erfüllungsgehilfe bedienen.

Die Gemeinden im Verbandsgebiet haben sich für eine Aufgabenerfüllung in einem öffentlich-rechtlichen Zweckverband mit eigenem Personal entschieden. Die grundsätzliche Philosophie des Verbandes steht deshalb auf drei Säulen.

Nämlich erstens auf der Eigenständigkeit, zweitens der Nachhaltigkeit und drittens der Überzeugung, dass wirtschaftlich geführte kommunale Betriebe gleiche betriebswirtschaftliche Ergebnisse, wie private Lösungen, erreichen können.

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