17.12.2024 Kundeninformation zur Ablesung der Wasserzähler 2024

Für eine ordnungsgemäße Abrechnung der Trink- und Schmutzwassergebühren benötigen wir die Zählerstände der Wasserzähler der Kunden in unserem Verbandsgebiet.

Die Ablesung der im Verbandsgebiet eingesetzten Funkzähler zum 31.12.2024 erfolgt durch unsere Mitarbeiter im Zeitraum

                                   02.01. – 08.01.2025.

Der Zutritt unserer Mitarbeiter zu den einzelnen Zählern ist nicht nötig.

Bei den noch vorhandenen mechanischen Zählern findet auch in diesem Jahr eine Selbstablesung der Zähler statt. Die betreffenden Kunden werden angeschrieben und gebeten, Ihre Zähler selbst zum 31.12.2024 abzulesen und uns den Zählerstand bis zum 08.01.2025 mitzuteilen.

Nutzen Sie dazu bitte bevorzugt die Zählerstandmitteilung auf unsere Webseite unter https://zvwab.de/service/zahlerstandsmeldung/.

Vielen Dank!

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