21.12.2022 Zählerablesung

Für eine ordnungsgemäße Abrechnung der Trink- und Schmutzwassergebühren benötigen wir die Zählerstände der Wasserzähler der Kunden in unserem Verbandsgebiet.

Die Ablesung der im Verbandsgebiet eingesetzten Funkzähler zum 31.12.2022 erfolgt durch unsere Mitarbeiter im Zeitraum 02.01. – 11.01.2023.

Der Zutritt unserer Mitarbeiter zu den einzelnen Zählern ist nicht nötig.

Bei den noch vorhandenen mechanischen Zählern findet wegen der Umstellung unseres Ableseprozesses auch in diesem Jahr eine Selbstablesung der Zähler statt.

Die betreffenden Kunden werden angeschrieben und gebeten, Ihre Zähler selbst zum 31.12.2022 abzulesen und uns den Zählerstand bis zum 06.01.2023 mitzuteilen.

Nutzen Sie dazu bitte bevorzugt die Zählerstandmitteilung auf unsere Webseite unter https://zvwab.de/service/zahlerstandsmeldung/.

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