11.12.2020 Änderungen der Zuständigkeit für die Entschlammung/Entleerung von Grundstückskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben

Mit der am 25.11.2020 auf der Verbandsversammlung des ZWAB beschlossenen Neufassung der Satzung über die öffentliche Schmutzwasserbeseitigung der Grundstücke im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Boddenküste (Schmutzwasserbeseitigungssatzung) ändern sich zum 01.01.2021 die Verfahrensweisen bei der Entleerung bzw. Entschlammung von Grundstückskläranlagen bzw. abflusslosen Sammelgruben.

Entschlammung und Entleerung wurden in Anwendung der gesetzlichen Vorgaben neu geregelt und dürfen nur noch durch den ZWAB oder dessen Beauftragte durchgeführt werden.

Mit der Entschlammung und Entleerung hat der ZWAB die Firma ALBA Nord GmbH beauftragt.

Für Sie heißt das:

  • Ab dem 01.01.2021 ist für die Abfuhr von Inhaltsstoffen aus Ihrer Grundstückskläranlage bzw. von Schmutzwasser aus Ihrer abflusslosen Sammelgrube ausschließlich die Firma ALBA Nord GmbH befugt.
  • Terminvereinbarungen zur Abfuhr treffen Sie bitte selbst und ausschließlich mit der Firma ALBA Nord GmbH unter der Telefon-Nr. 038324/6555-10 oder -15, Fax 038324/6555-20, e-mail: ZWAB@alba.info.
  • Gemäß der Schmutzwasserbeseitigungssatzung erfolgt für abflusslose Sammelgruben eine jährliche Regelabfuhr und für die Abfuhr von Inhaltsstoffen aus der Grundstückskläranlage eine Bedarfsabfuhr.
  • Im Anschluss an die Abfuhr erhalten Sie einen Gebührenbescheid, der durch uns (ZWAB) erstellt wird.

Alle Details können Sie in unseren Satzungen unter www.zvwab.de im Menüpunkt Ortsrecht/Satzungen nachlesen.

» zurück

» zurück zur normalen Ansicht