01.07.2020 Mitteilung zur Mehrwertsteueränderung

Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,

 

die Bundesregierung hat am 29.06.2020 die Absenkung der Mehrwertsteuer für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 beschlossen.

Was bedeutet das für die monatliche Abschlagszahlung?

  1. Die Abwassergebühren bleiben unverändert, da hier keine Mehrwertsteuer erhoben wird.
  2. Für die Trinkwassergebühren sinkt die Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum von 7% auf 5%.

Zahlenmäßig bedeutet das:

Netto Brutto mit 7 % Brutto mit 5 %
1 m³ Wasser 1,71 € 1,83 € 1,80 €
Grundgebühr pro Monat 7,94 € 8,50 € 8,34 €

 

Beispielrechnung:

Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 100 m³ Trinkwasser würde in den 6 Monaten vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 2,46 € weniger bezahlen als in einem Vergleichszeitraum mit „normaler“ Mehrwertsteuer von 7%.

Da die Preisunterschiede nur gering sind, bleibt die Höhe der Abschläge unverändert bestehen.

Die Berücksichtigung des verminderten Mehrwertsteuersatzes erfolgt dann mit den gewohnten Gebührenbescheiden, sodass unsere Kunden nicht von sich aus aktiv werden müssen.

» zurück

» zurück zur normalen Ansicht