Allgemein
Die grundsätzlichen Ziele der Wasserwirtschaft ergeben sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit dem Wassergesetz des Landes M-V (LWaG). Danach ist es u.a. Ziel der Wasserwirtschaft, dass die Funktion des Wasserhaushaltes im Wirkungsgefüge des Naturhaushaltes gewahrt wird. Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensgrundlage für den Menschen, Tiere und Pflanzen zu schützen und zu pflegen.