Trinkwasserversorgung
Aufbauend auf den o.g. Grundsätzen obliegt der Trinkwasserversorgung:
- Herstellung, Überwachung, Unterhaltung und Instandhaltung von Wassergewinnungs- und Wasserverteilungsanlagen
- Wassergewinnung auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde
- Überwachung der Trinkwasserqualität
- Erfassung der Trinkwasserverbräuche und deren Abrechnung