Trinkwasserversorgung

Aufbauend auf den o.g. Grundsätzen obliegt der Trinkwasserversorgung:

  • Herstellung, Überwachung, Unterhaltung und Instandhaltung von Wassergewinnungs- und Wasserverteilungsanlagen
  • Wassergewinnung auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde
  • Überwachung der Trinkwasserqualität
  • Erfassung der Trinkwasserverbräuche und deren Abrechnung
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