10.11.2023

Achtung! Wichtige Information!

 

Abkochanordnung für Trinkwasser

 

 

Sehr geehrte Kunden,

 

bei einer Routineuntersuchung im Trinkwasser wurde eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Aufgrund dieser Feststellung entspricht das Trinkwasser nicht mehr den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

 

Die betroffenen Orte sind Lubmin, Wusterhusen, Stevelin, Pritzwald, Konerow, Klein Ernsthof, Gustebin, Kräpelin, Vierow, Brünzow, Gahlkow und Loissin Bungalowsiedlung.  

 

Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser für den menschlichen Genuss abgekocht werden.

Dabei ist zu beachten, dass das Wasser kurz aufsprudeln muss.

 

Beispiele:

 

  • Zubereitung von Speisen und Getränken
  • Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
  • Zähneputzen
  • Medizinische Zwecke (z.B. Reinigung von Wunden)

 

Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. an offene Wunden gelangt.

 

Die Abkochanordnung wurde durch das Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald erteilt und gilt so lange, bis es durch entsprechende Mitteilungen wieder aufgehoben wird.

 

Für weitere Rückfragen steht Ihnen der Zweckverband Wasser / Abwasser Boddenküste unter Tel. 0170-2970377 oder 03834-514 0 gern zur Verfügung.

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