Hausanschluss

» Was ist bei der Bauplanung zu beachten?

Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle – möglichst ein Hausanschlussraum für alle Anschlüsse zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Mitarbeiter, auch in Bezug auf spätere Zählerwechslungen, zugänglich sein. Sie sollte möglichst nahe der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung für Sie möglichst kostengünstig erstellt werden kann.

» Wer beantragt einen Hausanschluss?

Der Trinkwasseranschluss

  • Teil 1- Grundstücksanschluss ( von der Versorgungsleitung bis zur Grundstücksgrenze)
  • Teil 2- Hausanschluss ( von der Grundstücksgrenze bis zum Hausanschlussraum)

wird vom Bauherrn beantragt.

» Wer legt die Leitungsführung fest?

Den Verlauf des Grundstücks- u. Hausanschlusses legt der ZWAB fest, der Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigen wird.

» Was gehört alles zur Hausinstallation?

Die Hausinstallation umfaßt alle Anlagenteile vom Wasserzähler bis zur letzten Entnahmestelle.

» Kann bereits während der Bauzeit Wasser bezogen werden?

In diesen Fällen muss die Hausanschlussleitung vorverlegt werden und mit einem Bauwasserzähler ausgerüstet werden, der gegen Frost und Beschädigungen geschützt werden muss.

» Und wann steht Wasser im ganzen Haus zur Verfügung?

Der Vertragsinstallateur und Sie als Bauherr sind dem ZWAB gegenüber verpflichtet, die Fertigstellung der Hausinstallation schriftlich anzuzeigen. Nach Eingang dieser Meldung und Montage des Wasserzählers können Sie Wasser im Haus entnehmen.

» Wer kann Änderungen am Trinkwasserhausanschluss vornehmen?

Veränderungen am Trinkwasserhausanschluss und der Kundenanlage einschließlich der Hausinstallation sind anmelde-, genehmigungs- und abnahmepflichtig.
Durch Veränderungen an vorgenanntem Umfang einschließlich des Wasserzählers kann es zu schädlichen Rückwirkungen auf das öffentliche Versorgungsnetz kommen. Wegen der damit verbundenen Auswirkungen insbesondere möglicher Gesundheitsgefährdungen unterliegen Verstöße hiergegen auch dem Strafrecht.
Genehmigungen sind deshalb beim ZWAB schriftlich einzuholen. Arbeiten am Trinkwasserhausanschluss und an der Hausinstallation dürfen nur durch vom ZWAB autorisierte Vertragsinstallationsunternehmen ausgeführt werden.

» zurück zur normalen Ansicht