Hausbrunnenanlagen und Regenwassernutzungsanlagen

Hausbrunnenanlagen und Regenwasseraufbereitungsanlagen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde beim zuständigen Landkreis. Um diese nach den gültigen technischen Anforderungen und ohne unnötige Kosten zu errichten, sollten Kunden sich rechtzeitig informieren und folgende Hinweise beachten:

  • Die Anlage darf keine Verbindung zum öffentlichen Trinkwassernetz über die Kundenanlage haben.
  • Die in das Haus über diese Anlage eingespeiste Menge muss bei Kunden mit öffentlicher Abwasserentsorgung über einen geeichten Wasserzähler gemessen werden, da sie abwasserrelevant ist.
  • Bei der Nutzung ist die neue Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung zu beachten.
  • Neue oder bestehende Eigenversorgungsanlagen sind durch die Untere Wasserbehörde zu genehmigen.
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